Konturmarkierung:

Sichtbar bei Nacht

Für mehr Sicherheit bei Nacht und Tag

Das Anbringen von retroreflektierender Konturmarkierung an Fahrzeugen erhöht signifikant die Sichtbarkeit aus weiter Entfernung, insbesondere bei Nacht und widrigen Sichtverhältnissen. Zudem ermöglicht Konturmarkierung am Heck des Fahrzeugs oder des Anhängers eine schnellere Wahrnehmung der Kontur als potentielle Gefahrenquelle.

Im Vergleich zu nicht konturmarkierten Fahrzeugen fällt das mit Reflexfolien ausgestattete Fahrzeug erheblich früher und intensiver auf. Dies gibt anderen Verkehrsteilnehmern mehr Zeit für eine Reaktion und erhöht auf diese Weise die Verkehrssicherheit erheblich. Nicht ohne Grund hat die Europäische Kommission den Einsatz von Konturmarkierung ab 2011 im Rahmen der ECE 104  obligatorisch gemacht.

Das Potenzial zur Vermeidung von Unfällen verbessert sich laut einer Studie der Kommission, welche im Jahre 2006 in 35 Ländern erstell wurde, um 40 bis zu 97 Prozent. Diese erhebliche Verbesserung der Sicherheit legt nahe, Konturmarkierung flächendeckend einzuführen.

Auch ausserhalb der EU ist heute Konturmarkierung für LKW bereits vielerorts verpflichend. Als Mitglied der Europäischen Union hat sich Deutschland verpflichtet, die internationalen Regelungen der UN ECE R 104 (Ausführung von retroreflektierenden Markierungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von schweren und langen Fahrzeugen und ihren Anhängern) und der UN ECE R 48, die u. a. die Anbringung von lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen regelt, anzuwenden.


Fahrzeuge, welche mit Konturmarkierungen ausgestattet sind, werden bei problematischen Sichtverhältnissen erheblich früher wahrgenommen, auch und insbesondere bei schwacher Beleuchtung. Durch das Ausrüsten von Fahrzeugen mit retroreflektierender Konturmarkierung erhöht sich nachweislich die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr, denn ein Drittel aller Unfälle ereignet sich bei schlechten Sichtverhältnissen und bei Nacht.

Heute ist dabei die Konturmarkierung kein optischer „Fremdkörper", sondern wird immer häufiger als Teil eines integrierten Gestaltungskonzeptes seitens der Hersteller gesehen.

Konturmarkierung gemäß ECE 104 darf folgende Farben besitzen:
Seitliche Markierung: weiß/silber, gelb
Markierung am Heck: rot, gelb
Nicht zulässig sind am Heck Weiß und an den Seiten rot.

Bezugsquellen und weitere Informationen finden Sie auf unserer Linkseite.

Ziel der Konturmarkierung ist es, aus größtmöglicher Ferne die umfassende Kontur eines Fahrzeuges auf einen Blick erkennen zu können, obwohl diese im Dunkeln liegt. Zu diesem Zweck werden die Folienstreifen an den äußeren Kanten des Fahrzeugs (= entlang der Kontur) angebracht. Beispiele dazu finden Sie in unserer Bildergalerie.

Konturmarkierungen findet man auf Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeugen sowie bei LKW über 6,0 m Länge. Diese markieren die Konturen eines Fahrzeuges mit einem reflektierenden Material, so dass dieses Fahrzeug bei Dunkelheit besser zu sehen ist.

Auch an vielen Polizeifahrzeugen findet man diese retroreflektierenden Markierungen, hier meist als Rechtecke an den Folienrändern der grünen bzw. blauen „Bauchbinden“ an der Fahrzeugseite und am Heck, seltener auch auf der Motorhaube. Diese an eine unterbrochene Linie erinnernde Aneinanderreihung von Rechtecken wird „GAPS“ genannt.

Etwa jeder dritte LKW-Unfall passiert bei schlechter Sicht, bei Dämmerung oder Dunkelheit. Viele Autofahrer nehmen LKW und Anhänger oft zu spät wahr. Deshalb hat die EU eine neue Verordnung erlassen, die seit 10. Juli 2008 gilt: Neu zugelassene LKW-Typen müssen bei Dunkelheit wesentlich besser sichtbar gemacht werden. Die Lösung: mikroprismatische Reflexfolien für LKW und Anhänger.

30 zu 1 - das ist laut einer Untersuchung in Deutschland das Verhältnis bei Unfällen von markierten und nicht markierten LKW. Das heißt: Auf 30 Unfälle von nicht markierten LKW kommt einer, in dem ein LKW mit Konturmarkierung verwickelt ist. Das zeigt: Konturmarkierungen sind ein wichtiger Faktor für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Für neue LKW-Typen über 7,5 Tonnen und für neue Anhänger über 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge mit mehr als 6 m Länge sind Konturmarkierungen Pflicht. Gemäß Richtlinie R 2007/35/EG muss das Heck von LKW mit einer Vollkonturmarkierung und die Seiten und Anhängern zumindest mit einer Teilmarkierung versehen werden. Andere Autofahrer können somit auf einen Blick Länge, Breite und Höhe von LKW erkennen und mögliche Gefahren frühzeitig abschätzen.

Einen LKW "einzurahmen" kostet inklusive der Verklebung, abhängig von der Größe des LKW, etwa 350 Euro. Diese Investition, die einer halben LKW-Tankfüllung entspricht, lohnt sich nicht nur für LKW, die verpflichtend mit Konturmarkierungen unterwegs sein müssen. Vermindertes Unfall-Risiko, damit verbunden eine geringere Gefahr von Ausfällen, das macht Konturmarkierungen auch für alle anderen LKW interessant. Und schließlich sind Konturmarkierungen Voraussetzung für retroreflektierende Werbung auf LKW und Anhängern. Die Werbeflächen reflektieren etwas schwächer als die Konturmarkierungen, sind aber durch die große Fläche innerhalb des Rahmens bei Nacht und bei Tag gut sichtbar.
(Quelle: 3M)

Konturmarkierung - Gesamt

Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.

  • Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.
  • Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
  • Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.

Teilmarkierung

  • Markierung der kompletten Fahrzeuglänge und -breite unten, sowie der oberen Ecken in Winkelform, mit einer Mindestlänge von 250 mm je Schenkel.
  • Mindestens 80% der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein.
  • Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
  • Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.

Linienmarkierung

  • Markierung der kompletten Fahrzeuglänge und -breite unten.
  • Mindestens 80 % der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein.
  • Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
  • Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.