Konturmarkierung - Gesamt
Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.
- Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.
- Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
- Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
- Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.