Konturmarkierung mit ECE 104 Zulassung für Festaufbauten

Wie richtig markieren?

Konturmarkierung - Gesamt

Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.

  • Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.
  • Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
  • Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.

Teilmarkierung

  • Markierung der kompletten Fahrzeuglänge und -breite unten, sowie der oberen Ecken in Winkelform, mit einer Mindestlänge von 250 mm je Schenkel.
  • Mindestens 80% der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein.
  • Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
  • Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.

Linienmarkierung

  • Markierung der kompletten Fahrzeuglänge und -breite unten.
  • Mindestens 80 % der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein.
  • Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.
  • Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.