UN/ECE-Regelungen 48 und 104

Mit Inkrafttreten der Änderungsserie 03 zu der Regelung UN/ECE 48 ist die Verwendung von Konturmarkierungen nach UN/ECE 104 Klasse C von der EU zwingend vorgeschrieben.

Konturmarkierungen

Ab dem 10. Juli 2008 müssen neue Lkw-Modelle (für die der Hersteller eine Zulassung beantragt) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und Anhänger mit über 3,5 t mit Konturmarkierungen versehen sein.


Bei Fahrzeugen ab 2,1 m Breite muss die gesamte Heckkontur mit einer roten oder gelben Markierung versehen sein.

Entlang der Unterkante des Fahrzeugs muss eine Linie angebracht sein, die mindestens 80 % der Gesamtlänge des Fahrzeugs markiert. Wenn ein Fahrzeug über 6 m breit ist, müssen auch die oberen Ecken mit einer Konturmarkierung versehen werden. Für Seitenmarkierungen sind die Farben Weiß und Gelb zugelassen.

Es ist auch zulässig, die gesamte seitliche Fahrzeugkontur mit einer Markierung zu versehen. Wenn sich auf der Fahrzeugseite eine reflektierende Grafik befindet, ist eine Vollkonturmarkierung vorgeschrieben.

Linienmarkierung

Eine Linienmarkierung ist dann zulässig, wenn die Struktur des Fahrzeugs die Anbringung einer Voll- oder Teilkonturmarkierung nach den geltenden Vorschriften nicht ermöglicht. Für Linienmarkierungen auf der Rückseite sind die Farben Rot oder Gelb zugelassen, auf den Fahrzeugseiten Weiß oder Gelb.

Die neuen Vorschriften gelten ab dem 10. Juli 2011 für Neufahrzeuge der oben genannten Fahrzeugklassen.

Alle UN/ECE-Regelungen und Durchführungsbestimmungen (UN/ECE 48 Abs. 6.21) sind zu finden unter: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html

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